Anweisungsanforderung

Modellauswahlhilfe für den Wohnsitz

Auswahl des Luftstroms:

Zunächst hängt die Auswahl des Luftvolumens von der Nutzung des Standorts, der Bevölkerungsdichte, der Gebäudestruktur usw. ab.
Erklären Sie jetzt zum Beispiel mit nur inländischem Wohnsitz:
Berechnungsmethode 1:
Normale Wohneinheit, Wohnfläche 85 m², 3 Personen.

Wohnfläche pro Kopf - Fp

Luftwechsel pro Stunde

Fp≤10㎡

0,7

10 m² <Fp ≤ 20 m²

0,6

20 m² <Fp ≤ 50 m²

0,5

Fp>50㎡

0,45

Zur Berechnung der Frischluftmenge beachten Sie bitte die Planungsvorschriften für Heizung, Lüftung und Klimaanlagen in zivilen Gebäuden (GB 50736-2012). Die Spezifikation gibt die Mindestmenge an Frischluftkanälen an (d. h. die Mindestanforderung, die erfüllt werden muss). Gemäß der obigen Tabelle darf die Luftwechselrate nicht weniger als 0,5 Mal pro Stunde betragen. Die effektive Lüftungsfläche des Hauses beträgt 85 m², die Höhe 3 m. Die Mindestfrischluftmenge beträgt 85 × 2,85 (Nettohöhe) × 0,5 = 121 m³/h. Bei der Auswahl der Geräte ist das Leckagevolumen der Geräte und Luftkanäle zu berücksichtigen. Für die Zu- und Abluftanlage sind 5–10 % zu berücksichtigen. Daher sollte die Luftmenge des Geräts nicht weniger als 121 × (1 + 10 %) = 133 m³/h betragen. Theoretisch sollten 150 m³/h gewählt werden, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.

Beachten Sie: Für Wohngebäude wird ein Luftwechsel von mehr als dem 0,7-fachen empfohlen. Das Luftvolumen des Geräts beträgt dann: 85 x 2,85 (Nettohöhe) x 0,7 x 1,1 = 186,5 m³/h. Je nach vorhandenem Gerätemodell sollte für das Haus ein Frischluftgerät mit 200 m³/h gewählt werden! Die Rohre müssen entsprechend dem Luftvolumen angepasst werden.